Die Bildungskarenz ist ein Weiterbildungsgeld, eine Sozialleistung, die nach dem österreichischen Arbeitslosenversicherungsgesetz §26 vom Arbeitsmarktservice
an Personen, die sich in einer (Bildungs-)karenz befinden, gezahlt
wird. Voraussetzung für den Bezug ist ein aufrechtes Dienstverhältnis im
arbeitsrechtlichen Sinn. Seit 1. Januar 1998 sieht das AVRAG
(Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) die Möglichkeit einer
Bildungskarenz (§ 11) oder eine Freistellung gegen Entfall des
Arbeitsentgeltes (§ 12) vor. Zur wirtschaftlichen Absicherung während
dieser Zeit kann beim AMS ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des
Arbeitslosengeldes beantragt werden.
Fernlehrgänge der newmusic.academy wurden bereits erfolgreich als Bildungskarenz bewilligt. Falls Sie einen Antrag bei der Zuständigen Abeiterkammer stellen möchten, senden wir Ihnen gerne weitere Unterlagen, welche Sie dort einreichen können.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.arbeiterkammer.at