Staatliche Förderungen und Zulassungen:
Prämiengutschein
Dies ist eine Weiterbildungsförderung im Rahmen der Europäischen Union. Wenn Sie erwerbstätig sind und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von derzeit maximal 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) haben, können Sie für unsere Kurse einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro erhalten. Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Personenbezogene Änderungen seit dem 01. Juli 2017:
Aufhebung der
25-Jahre-Altersgrenze
Auch Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zukünftig einen Prämiengutschein erhalten. Persönliche Voraussetzungen sind nur noch der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Jährliche Gutscheinausgabe
Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Öffnung für
Altersrentnerinnen und –rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre
Anlässlich des ab dem 1. Juli 2017 in Kraft tretenden Flexirentengesetzes (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben) können auch Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre einen Prämiengutschein erhalten, sofern sie mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind und die Einkommensgrenzen einhalten.
Weitere Infos unter: bildungspraemie.info
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und senden Ihnen die notwendigen Kursunterlagen für Ihren Antrag zu. Bitte nehmen Sie telefonisch (069 856620) oder per Email unter info@newmusicacademy.de Kontakt mit uns auf.
Bildungskarenz
Österreich ermöglicht Arbeitnehmer(inne)n eine bis zu einjährige Pausierung ihrer Arbeit, um in eine sogenannte Bildungskarenz zu treten. Unsere Fernkurse wurden hierfür bewilligt. Weitere Infos unter: arbeiterkammer.at/beratung/bildung
Alle Lehrgänge der NMA sind nach akademie-internen Qualitätsstandards entwickelt. entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) registriert und zugelassen.
Die newmusic.academy ist für die ordnungsgemäße Ausbildung zum Berufsmusiker anerkannt. Laut Bescheinigung des staatlichen Schulamts Offenbach am Main.
Garant für Qualität und Service
Die newmusic.academy ist offizielles Mitglied im Forum DistancE-learning, dem Fachverband für Fernlernen und Lernmedien.